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   LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09   

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https://dejure.org/2009,25842
LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09 (https://dejure.org/2009,25842)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03.12.2009 - 21 O 48/09 (https://dejure.org/2009,25842)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 21 O 48/09 (https://dejure.org/2009,25842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft gegenüber einem Anleger bei Scheitern eines Immobilienfondmodells; Verjährung von Ansprüchen nach den von der Rechtsprechung in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungstatbeständen entwickelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Die Beklagten haften für Angaben in dem Prospekt aber auch nicht nach den Grundsätzen der cic (sogenannte uneigentliche Prospekthaftung), selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Gründungskommanditisten bei der Prospektherausgabe persönliches Vertrauen in Anspruch genommen haben (vgl. BGH NJW 1985, 380; BGH NJW 1987, 2677; BGH NJW-RR 2003, 1393).

    Den Gründungskommanditisten als Vertragspartner der neu eintretenden Gesellschafter obliegt die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1393).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Zunächst haften die Beklagten nicht aufgrund eines Beratungsvertrages, bei dem sie sich eine möglicherweise falsche Beratung seitens eines Vermittlers zurechnen lassen müssten (vgl. dazu BGH NJW 2004, 64, 65; BGH NJW 2003, 1811; BGH NJW 1999, 638).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Zunächst haften die Beklagten nicht aufgrund eines Beratungsvertrages, bei dem sie sich eine möglicherweise falsche Beratung seitens eines Vermittlers zurechnen lassen müssten (vgl. dazu BGH NJW 2004, 64, 65; BGH NJW 2003, 1811; BGH NJW 1999, 638).
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    In einem anderen Parallelverfahren habe der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 09.11.2009 im Verfahren II ZR 16/09 die Revision nicht zugelassen.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Zunächst haften die Beklagten nicht aufgrund eines Beratungsvertrages, bei dem sie sich eine möglicherweise falsche Beratung seitens eines Vermittlers zurechnen lassen müssten (vgl. dazu BGH NJW 2004, 64, 65; BGH NJW 2003, 1811; BGH NJW 1999, 638).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Dem Kläger stehen gegen die Beklagten auch keine Ansprüche nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Prospekthaftung im engeren Sinne zu, die eine Haftung aufgrund typisierten Vertrauens durch die Herausgabe eines Prospektes begründen (vgl. BGHZ 71, 284; BGHZ 72, 382).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Auch der BGH geht deshalb von einer Verjährung der oben genannten Ansprüche spätestens nach 3 Jahren nach Erwerb der Anteile aus (vgl. BGHZ 83, 222).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Die Beklagten haften für Angaben in dem Prospekt aber auch nicht nach den Grundsätzen der cic (sogenannte uneigentliche Prospekthaftung), selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Gründungskommanditisten bei der Prospektherausgabe persönliches Vertrauen in Anspruch genommen haben (vgl. BGH NJW 1985, 380; BGH NJW 1987, 2677; BGH NJW-RR 2003, 1393).
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Dem Kläger stehen gegen die Beklagten auch keine Ansprüche nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Prospekthaftung im engeren Sinne zu, die eine Haftung aufgrund typisierten Vertrauens durch die Herausgabe eines Prospektes begründen (vgl. BGHZ 71, 284; BGHZ 72, 382).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus LG Dortmund, 03.12.2009 - 21 O 48/09
    Die Beklagten haften für Angaben in dem Prospekt aber auch nicht nach den Grundsätzen der cic (sogenannte uneigentliche Prospekthaftung), selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Gründungskommanditisten bei der Prospektherausgabe persönliches Vertrauen in Anspruch genommen haben (vgl. BGH NJW 1985, 380; BGH NJW 1987, 2677; BGH NJW-RR 2003, 1393).
  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 60/05

    Zur Haftung des Gründungskommanditisten für unrichtige Prospektangaben bei

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